Zahl Türkischstämmiger in Deutschland
Berlin: (hib/PST) In Deutschland leben nach Kenntnis der Bundesregierung rund 2,8 Millionen „Personen mit türkeistämmigem Migrationshintergrund“. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/21095) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20824). Die Regierung bezieht sich dabei auf die Ergebnisse des jüngsten Mikrozensus. Nach der dort verwendeten Definition hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn entweder sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Erkenntnisse über einen mehr als eine Generation zurückliegenden Migrationshintergrund habe die Bundesregierung nicht. Zu einem in der AfD-Anfrage angeführten Zitat des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu, der von „3,5 Millionen Türken“ in Deutschland gesprochen hatte, stellt die Bundesregierung fest, aus dem Zitat gehe nicht hervor, welche Definition und Datengrundlage ihr zugrunde liege.
Weiterhin teilt die Bundesregierung mit, dass bei den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 nach Angaben der Türkischen Botschaft 1.432.012 Personen in Deutschland wahlberechtigt gewesen seien. Dies umfasse nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl Personen, die nur die türkische Staatsangehörigkeit besaßen, als auch Personen, die neben der türkischen eine weitere Staatsangehörigkeit, etwa die deutsche, besaßen. Für die laut AfD-Fraktion „ungewöhnlich geringe Differenz“ dieser Zahl zu den laut Statistischem Bundesamt in Deutschland lebenden 1.476.410 türkischen Staatsbürgern, zu denen auch nicht wahlberechtigte Kinder und Jugendliche zählten, sei „eine abschließende Erklärung nicht möglich“, erklärt die Bundesregierung.