Anwendung von Cytotec bei Geburten
Berlin: (hib/JOH) Die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikationen liegt nach Angaben der Bundesregierung unabhängig von deren Herkunft in der Verantwortung der anwendenden Ärzte. Die Risiken würden zudem durch die Zulassungsbehörden auf europäischer und nationaler Ebene regelmäßig betrachtet, betont sie in einer Antwort (19/21138) auf eine Kleine Anfrage (19/20815) der AfD-Fraktion. In dieser geht es um Berichte, wonach Schwangeren das zur Therapie von Magengeschwüren und Zwölffingerdarmgeschwüren im Handel zugelassene Prostaglandin-E1-Derivat Cytotec Misoprostol zur Geburtseinleitung verabreicht worden sei. Dazu verweist die Bundesregierung auch auf ihre Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/17308 sowie die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion „Der Einsatz von Misoprostol in der Geburtshilfe“(19/20302).