Zahl der Patientenverfügungen
Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der in Deutschland verfassten Patientenverfügungen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Lediglich im Rahmen der Registrierung von Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sei es möglich, die zusätzliche Information zu hinterlegen, ob neben der Vollmacht auch eine Patientenverfügung erstellt wurde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21160) auf eine Kleine Anfrage (19/20847) der FDP-Fraktion.
Laut dieses Registers waren demnach zum 31. März 2020 rund 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten eingetragen. Die Gesamtzahl der mit einer Patientenverfügung verbundenen Vorsorgevollmachten geht aus dem Register aber nicht hervor, denn angegeben ist dies jeweils nur für Neueintragungen. Von den 118.216 Neueintragungen von Januar bis März 2020 waren 85.383 (72 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden.
Im Jahr 2019 waren von 393.092 Neueintragungen 312.331 (79 Prozent) mit einer Patientenverfügung verbunden. Dieser Anteil lag in den Jahren von 2009 und 2018 regelmäßig zwischen 74 und 76 Prozent. Bei einer vorsichtigen Schätzung könne daher davon ausgegangen werden, dass im Schnitt rund 75 Prozent aller eingetragenen Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen verbunden seien, schreibt die Bundesregierung. Bei einer aktuellen Gesamtzahl von rund 4,7 Millionen eingetragenen Vorsorgevollmachten wären demzufolge etwa 3,5 Millionen Patientenverfügungen registriert.