11,8 Prozent der Haushalte mit Glasfaseranschluss
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann aktuell keine konkreten Angaben zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes machen. Gegenwärtig werde an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU) 2018/1972) gearbeitet. Die Richtlinie enthalte indes keine Regelungen, „die explizit auf den Glasfaserausbau ausgerichtet sind“, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/20974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19984). Ziel sei unter dem „Grundprinzip der Technologieneutralität“ der Ausbau von sogenannten „Netzen mit sehr hoher Kapazität“. Darin hatte sich die Liberalen unter anderem danach erkundigt, mit welchen Maßnahmen die Novelle den Glasfaserausbau in Deutschland voranbringen werde.
In der Antwort gibt die Bundesregierung unter Berufung auf den Breitbandatlas (Stand: Ende 2019) zudem Auskunft über die Verfügbarkeit von Gigabit-Anschlüssen in Deutschland. Danach verfügen in der Summe 43,2 Prozent der Haushalte über einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. 11,8 Prozent der Haushalt sind über Glasfaser (FFTH/B) angeschlossen, 37,8 Prozent über das TV-Kabelnetz. Von Mitte 2019 bis Ende 2019 habe die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüsse um 9,1 Prozentpunkte stark erhöht werden können, unterstricht die Bundesregierung.
Auf die Bundesländer heruntergebrochen zeigt sich eine starke Varianz der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen (FFTH/B). Den Spitzenwert erreicht Hamburg mit einer Breitbandverfügbarkeit über FFTH/B mit 71 Prozent der Haushalt, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 26,3 Prozent. Im Saarland steht ein solcher Anschluss für 2,6 Prozent, in Bremen für drei Prozent der Haushalte zur Verfügung.