Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage
Berlin: (hib/MWO) Nach Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage im Dieselskandal fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung. Weiter erkundigen sich die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage (19/21109) nach möglichen Nachbesserungen und Weiterentwicklungen. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, wie viele der von der Abgasmanipulation betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher ihre Ansprüche aus Kaufvertrag und Schadensersatz aus unerlaubter Handlung gerichtlich geltend gemacht oder sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben.
Wie die Abgeordneten in ihrem 45 Fragen umfassenden Katalog schreiben, haben sich aus der ersten Musterfeststellungsklage und dem in der Folge geschlossenen Vergleich zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie aus dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zur Entschädigung von Dieselkunden Probleme und Fragen ergeben. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Einigung auf EU-Ebene vom 22. Juni 2020 über den Vorschlag einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher sei die Musterfeststellungsklage als Instrument des kollektiven Rechtsschutzes auf Wirksamkeit, Nachbesserungsbedarf und Weiterentwicklungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.