Konsequenzen nach Listeriose-Ausbruch
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung plant eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), um eine schnellere Rückverfolgung von Warenströmen gewährleisten zu können. Dies soll zukünftig effizientere Produktrückrufe ermöglichen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20904) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20317). In Listeriose-Fall der Firma Wilke habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12. August 2019 einen ersten Hinweis auf eine ursächliche Beteiligung des Unternehmens an das hessischen Verbraucherschutzministeriums (HMUKLV) gesendet. Zuvor sei eine aufwändige Warenstromanalyse unter der Beteiligung mehrere Behörden erfolgt. Das Nationale Referenzlabor für Listeriose informierte das BVL und das Robert-Koch-Institut am 16. September 2019, dass die Listerienkulturen aus der Mischprobe der Firma Wilke und der Erkrankten übereinstimmen. Am 2. Oktober sei durch die hessischen Behörden eine Schnellwarnmeldung an die Europäische Kommission erfolgt.