Eckpunkte für Überbrückungshilfen
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihre Strategie zur Unterstützung von Corona-geschädigten Unternehmen dargelegt. In den als Unterrichtung vorgelegten Eckpunkten „für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ (19/20495) erklärt sie, Ziel sei eine weitergehende Liquiditätshilfe bis August. So wolle man zur Existenzsicherung der betroffenen Firmen beitragen. In den Eckpunkten legt die Bundesregierung konkrete förderfähige Kosten dar, skizziert Förderhöhen und Art der Berechnung und äußert sich zu erforderlichen Nachweisen.