Handel mit Betäubungsmitteln
Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat will die Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln erleichtern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf (19/20347) „zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern“ vorgelegt. Künftig sollten Beschäftigte von Postdienstleistern verpflichtet werden, verdächtige Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, heißt es. Dabei gehe es um Sendungen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Anti-Doping-Gesetz, dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz begangen werden. Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, sollen mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bestraft werden können. Der Bundesrat schlägt eine Ergänzung des Postgesetzes vor.
Zur Begründung heißt es, oft fänden Beschäftigte in nicht zustellbaren Postsendungen Betäubungsmittel. „In diesem Zusammenhang ist eine Zunahme des Handeltreibens mit inkriminierten Gütern unter Inanspruchnahme von Postdienstleistern zu verzeichnen.“
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß zum Teil. Man befürworte eine gesetzliche Regelung, die eine bessere Zusammenarbeit der Postdienstleister mit den Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern ermöglicht, erklärt sie. Allerdings bedürfe die vorgesehene Bußgeldnorm noch der weiteren Prüfung. Die Bundesregierung verweist auf einen vergleichbaren Passus im Zollverwaltungsgesetz, der eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro vorsieht.