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17.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 760/2020

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/20267, 19/20268) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Dabei handelte es sich um den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (Bundesratsdrucksache 165/20) und den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 196/20).

In ihren Antworten (19/20887, 19/20868) informiert die Bundesregierung über den Eingang von Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden zu den Gesetzesvorhaben und deren Verwendung, die Beteiligung der betroffenen Verbände an der sogenannten Verbändeanhörung sowie über Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf die Gesetzesvorhaben.

Zu den Fragen nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es in der Antwort, für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 identischen Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts seien bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Diese seien inhaltlich und zeitlich aufwändig gewesen. Es bestehe zudem keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche.

In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen der Fragesteller und Fragestellerinnen, parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie sei aber politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

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