Informationspflicht für Lieferanten
Berlin: (hib/LBR)Die in der Abfallrahmenrichtlinie verankerte Informationspflicht begründet eine Verpflichtung der Hersteller, Einführer und Lieferanten der erfassten Erzeugnisse, die die Rahmenbedingungen beim Recycling und der Vermeidung schadstoffhaltiger Abfälle verbessern soll. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20890) auf eine Kleine Anfrage (19/20356) der FDP-Fraktion. Darin hatten die Abgeordneten gefragt, warum die Regierung über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der einschlägigen Abfallrahmenrichtlinie hinausgegangen sei.
Die konkrete Bezugnahme auf die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur entspreche der Empfehlung der Kommission für die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sowie der „offensichtlichen Zielsetzung der Regelungen“ in der Abfallrahmenrichtlinie. Diese beinhalten, dass die Datenlieferung klar auf eine einzurichtenden ECHA-Datenbank ausgerichtet sein soll. Die Entkopplung beider Aspekte führe zu einer Ansammlung ungeordneter und nicht verwertbarer Daten, schreibt die Bundesregierung.