EU-Handelsverbot mit Schweizer Aktien
Berlin: (hib/HLE) Da die Schweizer Börsenregulierung seit dem 1. Juli 2019 nicht mehr mit jener in der Europäischen Union als gleichwertig betrachtet wird, dürfen Aktien von an der Schweizer Börse gelisteten Unternehmen nicht mehr an EU-Börsen gehandelt werden. Investoren, die in der EU mit Schweizer Aktien handeln wollen, müssten diese nahezu ausnahmslos über Anbieter an der Schweizer Börse oder an anderen Handelsplätzen außerhalb der EU kaufen oder verkaufen, heißt es in einer Kleinen Anfrage der FDP- Fraktion (19/20849) zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Aberkennung der Schweizer Börsenäquivalenz. Die Bundesregierung soll angeben, welche Rolle die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft spielen, wie das Handelsvolumen aussieht und ob das derzeitige System der bilateralen Abkommen der EU mit der Schweiz eine Modernisierung benötige. Weitere Fragen richten sich nach den Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Nach Angaben der FDP-Abgeordneten hatte die EU-Kommission die Aufrechterhaltung des sogenannten Äquivalenzstatus zwischen der Schweizer Börse und allen Börsen in der EU an Fortschritte beim institutionellen Rahmenabkommen geknüpft. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, aus welchen Gründen die Schweiz das 2018 ausverhandelte institutionelle Rahmenabkommen nicht ratifiziert habe. Weitere Fragen richten sich nach dem Transaktionsvolumen mit Schweizer Wertpapieren an verschiedenen deutschen Börsen und den Auswirkungen der fehlenden Börsenäquivalenz für die Finanzwirtschaft.