Keine Bestrafung durch Negativzinsen
Berlin: (hib/HLE) Nach Ansicht der Bundesregierung sind Negativzinsen die Folge der für alle Unternehmen wirkenden Entwicklung des Marktumfeldes. Eine Bestrafung bestimmter Unternehmensgruppen könne sie in Negativzinsen nicht erkennen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20812) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20229).