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10.07.2020 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 741/2020

Deutsche Initiativen im Sicherheitsrat

Berlin: (hib/AHE) Einen Überblick über ihre Initiativen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur „Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden, internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems“ (19/20950). Deutschland ist 2018 von 184 Staaten zum nicht-ständigen Mitglied des Sicherheitsrates für die Jahre 2019 und 2020 bestimmt worden.

Unter deutscher Ko-Federführung (gemeinsam mit Großbritannien) sei es gelungen, das Mandat der Friedensmission UNAMID (Darfur/Sudan) um zwölf Monate zu verlängern, schreibt die Bundesregierung. „Damit wurde ein Sicherheitsvakuum vermieden, um Raum für die Konzipierung einer Nachfolgepräsenz zu schaffen, die den 2019 begonnenen politischen Übergang im Sudan begleitet.“ Als Ko-Federführer, zunächst gemeinsam mit Belgien und Kuwait und seit dem Ausscheiden Kuwaits aus dem VN-Sicherheitsrat am 1. Januar 2020 mit Belgien allein, habe sich die Bundesregierung zudem für eine fortbestehende völkerrechtliche Grundlage zur Aufrechterhaltung grenzüberschreitender humanitärer Hilfe nach Syrien eingesetzt. „Eine Verlängerung der Resolution zu grenzüberschreitender humanitärer Hilfe gelang im Januar 2020 in letzter Minute, nicht aber eine Initiative der Ko-Federführer zu einem Waffenstillstand in Idlib im September 2019, die am russischen und chinesischen Veto scheiterte bei Unterstützung durch alle anderen Sicherheitsrat-Mitglieder“, heißt es in dem Bericht.

Die von der Bundesregierung organisierte und über Monate sorgfältig vorbereitete Berliner Libyen-Konferenz am 19. Januar 2020, deren Ergebnisse der VN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2510 indossiert habe, stelle einen Einstieg in einen möglichen Friedensprozess für das nordafrikanische Land dar. Dabei werde Deutschland ebenfalls seiner Rolle als Vorsitz des Libyen-Sanktionsausschusses gerecht.

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