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08.07.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antrag — hib 735/2020

Breitband soll Universaldienst werden

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen „Rechtsanspruch auf einen schnellen Breitband-Internetanschluss“ festschreiben. Ein solcher Anschluss sei „eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben“, führen die Grünen aus und weisen auf entsprechende Versorgungsprobleme gerade im ländlichen Raum hin. In einem Antrag (19/20786) fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, die Bundesnetzagentur zum Handeln zu bewegen. Die Bundesnetzagentur soll nach Vorstellung der Grünen auf Grundlage der Regelungen zum Universaldienst im Telekommunikationsgesetz (§ 78 ff.) „den Bedarf der Breitband-Universaldienstleistung bei den Endnutzerinnen und Endnutzern formal“ feststellen, „insbesondere hinsichtlich der geographischen Versorgung“. In unterversorgten Gebieten soll die Netzagentur die Erbringung des Breitband-Universaldienstes ausschreiben.

Zudem wollen die Grünen die Internetdienstanbieter stärker hinsichtlich der zugesicherten Bandbreite in die Pflicht nehmen. Verbraucher sollen laut Antrag ein Sonderkündigungsrecht beziehungsweise ein Recht auf Tarifanpassung erhalten, wenn die angepriesene und die tatsächlich gemessene Leistung erheblich, kontinuierlich und wiederkehrend voneinander abweichen. Zudem fordern die Grünen erweiterte Sanktionsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur. Sie soll laut Antrag „umsatzbezogene Bußgelder von bis zu vier Prozent des in Deutschland im betreffenden Geschäftsbereich erzielten Jahresumsatzes“ des Vorjahres verhängen können.

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