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07.07.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 726/2020

Gründe für deutschen ICMPD-Beitritt

Berlin: (hib/STO) Der deutsche Beitritt zum „International Centre for Migration Policy Development“ (ICMPD) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19825). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundesregierung am 12. Mai 2020 dem ICMPD beigetreten sei. Die nichtstaatliche Organisation sei 1993 auf Initiative Österreichs und der Schweiz gegründet worden, um auf eine sich verändernde „Migrationsrealität“ in Europa zu reagieren.

Der Antwort zufolge beruht der Beitritt auf einem Beschluss der Bundesregierung, erfolgte jedoch „nicht als Bundesregierung, sondern durch die Bundesrepublik Deutschland auf Grund einer durch den Bundespräsidenten abgegebenen völkervertragsrechtlichen Erklärung“. Ziel und Zweck des Beitritts sei eine „mitgliedschaftliche Teilnahme an der Arbeit von ICMPD, die darin besteht, eine innovative, umfassende und nachhaltige Migrationspolitik zu fördern sowie als operativer Austauschmechanismus für Regierungen und Institutionen zu wirken“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sieht sie den „migrationspolitischen Mehrwert“ eines deutschen ICMPD-Beitritts in einer Optimierung bei der Zusammenarbeit in den von der Organisation geführten Konsultations- und Kooperationsprozessen. Darüber hinaus solle der Beitritt eine „positive Signalwirkung multilateralen Handelns gegenüber Staaten haben, die in der Flucht- und Migrationspolitik strategisch wichtige Gesprächspartner und bereits Mitgliedstaaten des ICMPD sind“.

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