Anhörungen im Betreuungsverfahren
Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vulnerabler Personen bei richterlichen Anhörungen im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren vorgelegt (19/20623). Die Corona-Pandemie zeige, dass die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung der richterlichen Anhörungspflichten im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren zu einer ernsten gesundheitlichen Gefahr für besonders vulnerable Personen führen kann, heißt es darin. Dem Problem sei durch eine gesetzliche Einschränkung der Erforderlichkeit von persönlichem Kontakt bei entsprechenden Anhörungen während einer epidemische Lage von nationaler Tragweite sowie in den Lebensbereichen zu begegnen, in denen regelmäßig besonders vulnerable Personengruppen betroffen sind.