Linksfraktion will EZB-Mandat ändern
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Linksfraktion für ein Fragerecht des Bundestages gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) einsetzen, das dem des Europäischen Parlaments gleichrangig ist. Falls erforderlich soll sie dafür eine Änderung des Bundesbankgesetzes auf den Weg bringen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/20552). Auf Ebene der EU plädieren sie für eine grundlegende Veränderung der EU-Verträge und der EZB-Statuten, um das Verbot der monetären Staatsfinanzierung aufzuheben. Die EZB müsse die Zahlungsfähigkeit der nationalen Regierungen garantieren können.
Die Geldpolitik der EZB müsse „selbstverständlich auch demokratischer Debatte und öffentlicher Kritik zugänglich sein, wo sie etwa Vermögenspreisblasen begünstigt oder wirtschaftliche Erholung und Vollbeschäftigung durch nachfragehemmende Auflagen für Anleihekäufe oder erschwert hat“, betont die Linksfraktion. Grundsätzlich sei es jedoch Aufgabe von Zentralbanken, die Zahlungsfähigkeit von Staaten in eigener Währung jederzeit zu garantieren und als Kreditgeber der letzten Instanz im Banken- und Finanzsystem zu agieren. Würde das Mandat der EZB entsprechend geändert, wären das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und weitere politische Konflikte, die juristisch ausgetragen würden, hinfällig.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 5. Mai zum „Public Sector Purchase Programme (PSPP)“ der Europäischen Zentralbank (EZB) geurteilt und gerügt, dass die Bank die Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe nicht hinreichend geprüft und somit ihr Mandat überschritten habe.