Einflussnahme auf Gesetzentwurf
Berlin: (hib/MWO) Nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (Bundesratsdrucksache 49/20) fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/20271). Grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig, heißt es darin. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Konkret wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzesvorhabens bei der Bundesregierung eingegangen sind, nach welchen Kriterien Verbände sowie Fachkreise, Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstige externe Dritten an der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf beteiligt wurden und welche Vorschläge externer Dritter Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben. Weiter fragen die Abgeordneten, welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben mit welchem Ergebnis stattgefunden haben.