„Risikobasierter Ansatz“ bei Drohnen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigener Aussage bei der Regulierung von unbemannten Fluggeräten einen risikobasierten Ansatz. Die Risikominimierung für eine Gefährdung der bemannten Luftfahrt stehe dabei im Vordergrund, heißt es in der Antwort (19/19922) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19770). Es werde künftig zu prüfen sein, inwiefern Geräte mit sehr geringer Startmasse von einigen Bestimmungen der Regelungen durch die EASA (Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) zum Luftraumsicherheitskonzept „U-Space“ ausgenommen werden können, schreibt die Regierung.
Weiter heißt es: Die Europäische Kommission erarbeite gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zurzeit detaillierte Regelungen mit Bezug auf Ausweichregeln für die bemannte und unbemannte Luftfahrt innerhalb des U-Space. Die Zuständigkeit für die angesprochenen Vorrangregeln liege auf EU-Ebene.