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26.06.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 672/2020

Richtung Syrien/Irak gereiste Islamisten

Berlin: (hib/STO) Richtung Syrien/Irak ausgereiste Islamisten sowie zurückgekehrte Personen sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/20201) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19727). Wie die Bundesregierung darin auf die Frage nach entsprechenden Ausreisen in den vergangenen 15 Jahren schreibt, liegen ihr derzeit Erkenntnisse zu mehr als 1.060 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. „Zu etwa der Hälfte der gereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS), der al-Qaida oder deren nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben“, heißt es in der Antwort weiter.

Von den gereisten Personen, von denen etwa ein Viertel den Angaben zufolge weiblich ist, besitzt laut Vorlage mehr als die Hälfte die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, war zum Zeitpunkt der Ausreise der überwiegende Teil der insgesamt Gereisten jünger als 30 Jahre; etwa fünf Prozent waren minderjährig.

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, liegen ihr Erkenntnisse vor, dass sich zirka ein Drittel der gereisten Personen momentan wieder in Deutschland befindet. Zu circa 130 der nach Deutschland zurückgekehrten Personen lägen Erkenntnisse vor, dass sie sich mindestens zeitweise dem sogenannten IS angeschlossen haben. Zurückgekehrte Personen, zu denen Erkenntnisse vorliegen, dass sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt haben, stünden unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Gemäß dem Legalitätsprinzip werde „gegen jede IS-Rückkehrerin und gegen jeden IS-Rückkehrer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen“.

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Antwort zufolge gegen 123 der Rückkehrer mit IS-Bezug ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Gemäß hier vorliegenden Erkenntnissen wurden dabei bisher 34 Personen verurteilt; 62 der Ermittlungsverfahren laufen aktuell noch und 15 wurden vorläufig eingestellt“, führt die Bundesregierung des Weiteren aus.

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