Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Berlin: (hib/MWO) Über ihre finanzielle Unterstützung für Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung informiert die Bundesregierung in der Antwort (19/19931) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19767). Zu den darin aufgeführten Projekten kommen den Angaben zufolge noch Fördermaßnahmen des Auswärtigen Amtes, das aber keine Statistik darüber führe. Neben der Namen der Projekttragenden, der Zahl der geförderten Projekte sowie deren Gegenstand gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz namens der Bundesregierung Auskunft über die jeweiligen Fördersummen, mit denen Projekte und Maßnahmen seit dem 1. Januar 2012 finanziell unterstützt worden sind, sowie über deren Erfolge. Es sei geplant, heißt es weiter, die Förderung von Einzelprojekten durch die Bundesregierung fortzusetzen, wenn diese die allgemeinen zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen und den Anforderungen bestehender Förderprogramme entsprechen.