Asylgesuche nach Einreise
Berlin: (hib/STO) Im April 2020 sind im Rahmen von stationären Grenzkontrollen beziehungsweise im 30-Kilometer-Grenzgebiet laut Bundesregierung insgesamt 24 Personen festgestellt worden, die nach einer Einreise gegenüber der Bundespolizei um Asyl nachgesucht haben. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/20219) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19624) weiter hervorgeht, waren im Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. April sieben Personen erfasst, die im April einen Asylantrag gestellt haben und deren Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in diesem Monat abgelaufen war.