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24.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 661/2020

Keine Liquiditätsengpässe bei Seehäfen

Berlin: (hib/HAU) Liquiditätsengpässe der deutschen Seehäfen sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht bekannt. Die Hafenwirtschaftsunternehmen seien unterschiedlich durch die Pandemie betroffen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/19754) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19419). Die für die Häfen zuständigen norddeutschen Länder hätten unterschiedliche Regelungen getroffen, um Unternehmen der Hafenwirtschaft zu unterstützen. Die ersten Quartalszahlen der deutschen Seehäfen zeigten einen Rückgang im Containerumschlag bei bestimmten Gütern an, schreibt die Regierung. Der Umschlag beispielsweise von Getreide sei hingegen gestiegen.

Zur Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Auswirkungen der Corona-Krise für die Schifffahrt abzufedern, heißt es in der Antwort: Um die See- und Binnenschifffahrt zu entlasten, sei unter anderem die Gültigkeit von deutschen Seeleutezeugnissen (Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Schriftliche Nachweise) um bis zu sechs Monate verlängert worden. Reguläre Hafenstaatkontrollen und flaggenstaatliche Besichtigungen würden vorerst ausgesetzt. Seeleute dürften zudem „mit ihrer eigenen Zustimmung“ ausnahmsweise länger als zwölf Monate an Bord bleiben.

Im Bereich der Binnenschifffahrt habe die Bundesregierung durch Erlass angeordnet, dass bestimmte Abweichungen von der Mindestbesatzung nicht als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Gleiches gelte, wenn Fahrtauglichkeits-, Eichbescheinigungen, Patente und andere Zeugnisse aufgrund der Pandemie nicht verlängert werden können. Deutschland habe die Empfehlungen der Europäischen Kommission bezüglich der Freizügigkeit von Arbeitskräften in der See- und Binnenschifffahrt umgesetzt und entsprechende Erleichterungen für Transportpersonal bei der Einreise nach Deutschland in Kraft gesetzt, heißt es in der Vorlage. Das Ab- und Anmustern von Seeleuten und der Besatzungswechsel auf Binnenschiffen seien möglich. Dies stelle die Funktionsfähigkeit des Seeverkehrs und der Binnenschifffahrt sicher. Im Übrigen stünden der Schifffahrt alle Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen zur Verfügung, wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und KfW-Kredite.

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