Strafanzeige gegen Merkel und Seehofer
Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) seit 2015 gestellten Strafanzeigen gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/20096) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19741). Wie die Bundesregierung eingangs der Antwort schreibt, sind Strafanzeigen entgegen der Feststellung in der Kleinen Anfrage nicht dazu bestimmt, Einfluss auf die Politik zu nehmen.
Gegen Merkel sind beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) im Jahr 2020 bislang 32 Anzeigen eingegangen, geht aus der Antwort hervor. 2015 seien es 248 Anzeigen gewesen. Insgesamt seien 407 Anzeigen registriert worden. Ermittlungsverfahren seien nicht eingeleitet worden, denn es hätten keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorgelegen. Gegen Seehofer seien seit dem 1. Januar 2015 bis 2020 fünf Strafanzeigen eingegangen. Ermittlungsverfahren seien auch hier nicht eingeleitet worden. Zu der Frage, in wie vielen Fällen der Generalbundesanwalt seit dem 1. Januar 2015 die Aufhebung der Immunität von Angela Merkel beantragt habe, heißt es in der Antwort, das Immunitätsrecht liege nicht in der Verantwortlichkeit der Bundesregierung.