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17.06.2020 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 626/2020

Umsatzsteuer soll befristet gesenkt werden

Berlin: (hib/HLE) Um die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ein umfangreiches steuerliches Maßnahmenpaket eingebracht. Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/20058) sieht dazu unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 vor. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.

Außerdem soll für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gewährt werden. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die Auszahlung soll in zwei Teilen von je 150 Euro im September und Oktober 2020 erfolgen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für einen Zeitraum von zwei Jahren von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben werden.

Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerliche Maßnahmen gehören die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung der Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Außerdem will die Koalition eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent für Wirtschaftsgüter einführen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxid-Emissionen haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Zu den weiteren Maßnahmen gehört unter anderem die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf vier Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.

Für das laufende Jahr wird in den Entwurf mit Steuermindereinnahmen von rund 23,4 Milliarden Euro gerechnet, von denen rund 20,7 Milliarden Euro auf den Bund entfallen sollen. Knapp 13 Milliarden Euro Steuerausfälle entstehen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer; der Kinderbonus schlägt mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro. 2021 sollen die Steuermindereinnahmen insgesamt bei und 12,8 Milliarden Euro liegen, davon rund 6,3 Milliarden Euro für den Bund.

Durch eine Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wird der Bundesanteil an der Umsatzsteuer in diesem Jahr um sechs Milliarden Euro zugunsten der Länder gesenkt. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze im Wesentlichen allein zu Lasten des Bundes auswirkt.

Den Erfüllungsaufwand für Bürger und Wirtschaft kann die Koalition nicht beziffern. Diese Angaben sollen im Laufe der parlamentarischen Beratung konkretisiert werden.

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