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17.06.2020 Finanzen — Ausschuss — hib 623/2020

Corona-Steuerhilfegesetz umstritten

Berlin: (hib/HLE) Das von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (19/20058) ist von den Oppositionsfraktionen im Finanzausschuss am Mittwoch in einer ersten Beratung aus unterschiedlichen Gründen mit scharfer Kritik bedacht worden. Um die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, ist in dem Entwurf unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.

Außerdem soll für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gewährt werden. Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerliche Maßnahmen gehören die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung der Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Außerdem will die Koalition eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent für Wirtschaftsgüter einführen, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden, und die Forschungsförderung verbessern.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der von der Ausschussvorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung, das Gesetz enthalte viele gute Wirtschaftsförderungsmaßnahmen. Die Änderung der Mehrwertsteuer sei eine Herausforderung für die Unternehmen. Diskussionsbedarf gebe es noch beim Kinderbonus, der auch bei den Kindern ankommen müsse. Außerdem müssten EU-Fragen bei der Forschungszulage geklärt werden.

Die SPD-Fraktion stellte fest, in einem ersten Schritt sei bereits ein riesiges Programm gemacht worden. Jetzt folge der zweite Schritt. Die Senkung der Umsatzsteuer sei eigentlich eine kluge Maßnahme, müsse aber von den Unternehmen weitergegeben werden.

„Die Euphorie können wir nicht teilen“, stellte ein Vertreter der AfD-Fraktion fest. Zwar sei eine Reihe von Maßnahmen wie die Eweiterung des Verlustrücktrags zu begrüßen, aber die Umsatzsteuersenkung sei ungeeignet, die Wirtschaft in Gang zu bringen. Die Koalition verfolge eine völlig untaugliche Strategie.

Die FDP-Fraktion erinnerte darn, dass sie eine Erweiterung der Verlustrückträge längst gefordert habe. In diesem Bereich sei die Koalition auf dem richtigen Weg. Beim Kinderbonus werde es aber zu Problemen kommen, da es selbst schon in mittleren Einkommensbereichen zu einer Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag kommen werde und diese Familien damit oft leer ausgingen. Die Mehrwertsteuersenkung bezeichnete die FDP-Fraktion angesichts von geschätzten Umstellungskosten bis zu zehn Milliarden Euro als „krasses Bürokratieprojekt“. Der Hauptfehler des Steuergesetzes sei jedoch, die direkten Steuern wie den Solidaritätszuschlag nicht anzufassen.

Die Faktion Die Linke bezeichnete ein Konjunkturpogramm als erforderlich. Es gebe im Paket der Koalition sinnvolle Aspekte wie den Kinderbonus. Gelobt wurde zudem der Verzicht auf eine Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor. Bei der Umsatzsteuer sei allerdings unklar, inwieweit die Senkung weitergegeben werde. Gebraucht werde ein dauerhaftes öffentliches Investitionsprogramm und eine Entlastung der Kommunen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte: „Die Mehrwertsteuersenkung überzeugt uns definitiv nicht.“ Es gebe zahlreiche offene Fragen rund um die Mehrwertsteuer, zum Beispiel im Verlagsbereich und bei der Personenbeförderung.

Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf, die am Montag, dem 22. Juni, stattfinden wird.

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