Mit 6,4 Milliarden Euro in Haftung
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland will im Rahmen eines kreditfinanzierten Arbeitsmarktprogramms der Europäischen Union mit bis zu 6,4 Milliarden Euro haften. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (19/19860) soll die Bundesregierung zur Übernahme der entsprechenden Gewährleistung ermächtigt werden. Wie es in der Begründung des SURE-Gewährleistungsgesetzes weiter heißt, soll das europäische Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeit zu Risiken in einer Notlage der Europäischen Union erlauben, Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen. Die Empfängerländer könnten diese Mittel verwenden, um Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich zu finanzieren.
Damit die Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben werden können, seien Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich, schreibt die Bundesregierung . Jeder Mitgliedstaat hafte entsprechend seinem Anteil am Bruttonationaleinkommen der Europäischen Union. Somit würden auf die Bundesrepublik rund 6,4 Milliarden Euro entfallen.
Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung ist gleichlautend mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/19494.