Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vorgelegt (19/19852). Der Entwurf dient der Bundesregierung zufolge der Durchführung der EU-Verordnung 2018/1805 über die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen. Der Entwurf diene außerdem der Entlastung der Gerichte und des Bundesamtes für Justiz in Vollstreckungshilfeverfahren.