Grenzen der Datenverwendung
Berlin: (hib/HLE) Die im Rahmen des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs von der Bundesregierung übermittelten Daten dürfen im jeweiligen Empfängerland nur für Zwecke der Festsetzung, Erhebung oder Beitreibung, der Vollstreckung oder Strafverfolgung oder der Entscheidung über Rechtsmittel im Zusammenhang mit Steuern und nur von den jeweils zuständigen Stellen genutzt werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19577) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18232), die sich nach der Wahrung der Menschenrechte beim automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten erkundigt hatte. Für andere Zwecke, insbesondere für Strafverfahren, die nicht reine Steuerstrafverfahren seien, dürften Daten nur mit Zustimmung der Bundesregierung verwendet werden. Wenn Verfahren zur Verhängung der Todesstrafe oder zur Missachtung der menschenrechtlichen Mindeststandards führen könnten, dürften die übermittelten Daten in keinem Fall verwendet werden.