Formulierungshilfen der Bundesregierung
Berlin: (hib/STO) Um „Formulierungshilfen der Bundesregierung“ geht es in deren Antwort (19/19746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19376). Danach entspricht es „ständiger Staatspraxis“, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages Hilfestellung leistet. Dies geschieht den Angaben zufolge nicht nur in Form von Hintergrundvermerken sowie durch die mündliche und schriftliche Beantwortung von Fragen einzelner Abgeordneter oder Fraktionen, sondern auch durch die Erarbeitung von Formulierungshilfen. Formulierungshilfen werden laut Bundesregierung meist für Vorlagen von Änderungsanträgen erstellt, die in den Ausschüssen behandelt und dort zur Abstimmung gestellt werden sollen, können aber auch Entwürfe für Gesetzesvorlagen aus der Mitte des Bundestages beinhalten.