Änderung der AU-Richtlinie
Berlin: (hib/HAU) Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20. September 2017 ist die Einführung der Messung der Partikelanzahl bei Dieselfahrzeugen mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 festgeschrieben worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18601). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sei im März 2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitalen Infrastruktur (BMVI) beauftragt worden, ein Verfahren zur Messung des Partikelausstoßes im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und unter Einbindung aller betroffenen Marktteilnehmer (Technische Dienste, Messgerätehersteller, Fahrzeughersteller und dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe) werde dieses Projekt umgesetzt, heißt es in der Antwort.
Der Entwurf für eine Messprozedur und einen Grenzwert befinde sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Es sei vorgesehen, die notwendigen Messgerätespezifikationen bis Ende Oktober 2020 zu erarbeiten.
Wie die Regierung schreibt, unterliegen AU-Messgeräte in Deutschland der „gesetzlichen Eich- und Kalibrierpflicht“. Daher sei es notwendig, neben der Geräteentwicklung, parallel auch neue Eich- und Kalibriervorgaben zu erstellen. Diese Vorgaben würden derzeit von der PTB gemeinsam mit den betroffenen Kreisen erarbeitet. Aufgrund der notwendigen Arbeitsschritte im Bereich der Eichung und Kalibrierung werde ein neuer Einführungszeitpunkt abgestimmt. „Die Bekanntgabe der Änderung der AU-Richtlinie mit Messprozedur und neuem Einführungstermin wird nach aktuellem Planungsstand im 3. Quartal 2020 erwartet, wenn das EU-Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist“, heißt es in der Antwort.