Sicherstellung beim Migrationspakt
Berlin: (hib/AHE) Nach der „Umsetzung der Sicherstellungspflichten“ im Zusammenhang mit dem Migrationspakt der Vereinten Nationen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19615). Die Abgeordneten beziehen sich darin auf einen vom Plenum angenommenen Antrag der Koalitionsfraktionen (19/6056), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werde, dass durch den Migrationspakt „die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht beeinträchtigt und keinerlei deutsche Regelungen eingeschränkt oder ausgeweitet werden“. Die Bundesregierung soll nun unter anderem mitteilen, ob sie diesen Beschluss „per förmlicher diplomatischer Übersendung an die UN“ zugestellt oder die „Berechtigung zur offiziellen Übermittlung der Bundestagsdrucksache 19/6056 an ein Mitglied des Bundestages“ oder an eine andere dritte Person, Behörde oder einen Beauftragten abgetreten hat. Auch wollen die Abgeordneten wissen, ob es eine Reaktion der UN auf die Zustellung gab und ob der Migrationspakt damit für das politische Handeln der Bundesregierung verbindlich ist oder nicht.