Terminbuchung bei Fachkräfteverfahren
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung misst der Terminvergabe im Visumverfahren bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nach eigenem Bekunden große Bedeutung zu. Alle Visastellen seien zu Beginn dieses Jahres angewiesen worden, sicherzustellen, dass Fachkräfte im beschleunigten Fachkräfteverfahren ab 1. März 2020 innerhalb von drei Wochen nach Vorlage einer Vorabzustimmung gemäß Aufenthaltgesetz einen Termin zur Antragstellung erhalten, heißt es in der Antwort (19/19553) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18845). Die Visastellen seien angewiesen worden, zu diesem Zweck eine gesonderte Buchungskategorie im Online-Buchungssystem einzurichten und bei hoher Nachfrage eine Termin-Warteliste vorzuschalten. Solche Listen ermöglichten der Auslandsvertretung, das Terminangebot an die Nachfrage anzupassen und die Terminvergabe innerhalb von drei Wochen sicherzustellen. Von den 173 deutschen Visastellen weltweit nutzen den Angaben zufolge nur 20 kleinere Visastellen noch nicht das Online-Terminbuchungssystem (RK-Termin). Termine könnten dort aber per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Die Visastellen in Indien, in der Türkei, in Erbil (Irak) und in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) würden die Dienste von externen Dienstleistungserbringern für die Buchung von Terminen nutzen.