Kindesentzug in Norwegen im Fokus
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung sind aus den vergangenen drei Jahren fünf Fälle bekannt, in denen die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ Kinder aus Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit entzogen hat. Wie es in der Antwort (19/19387) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18928) heißt, seien diese Fälle dem Auswärtigen Amt durch betroffene Familien, über den Petitionsausschuss oder von Mitgliedern des Bundestages zugetragen worden.
„Verstöße norwegischer Kinderschutzbehörden in Einzelfällen gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Gegenstand von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die zum Teil zu Verurteilungen Norwegens geführt haben“, schreibt die Bundesregierung. Die norwegische Regierung habe angekündigt, diese Entscheidungen ernst zu nehmen und die gesetzlichen Regelungen zu überprüfen, auf denen die beanstandeten Maßnahmen beruht haben.