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02.06.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 569/2020

Bedeutung von Regionalflughäfen betont

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben derzeit verschiedene Optionen zur Umsetzung des Haushaltsbeschlusses des Bundestages, wonach für das Jahr 2020 20 Millionen Euro und für die darauffolgenden Jahre 50 Millionen Euro für „nicht gebührenfinanzierte“ Tätigkeiten der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) an Regionalflughäfen bereitgestellt wurden. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17996) hervor. Es sei noch nicht abschließend geklärt, welche Rechtsgrundlagen gegebenenfalls geschaffen und welche Flughäfen betroffen sein werden, heißt es in der Antwort.

Darin macht die Bundesregierung deutlich, dass aus ihrer Sicht Regionalflughäfen einen Beitrag für eine ausgewogene und funktionierende Flughafenlandschaft und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Region leisten können. „Ob hierdurch auch große Flughäfen von Verkehren entlastet werden können, und durch Direktflüge insbesondere zu europäischen Reisezielen, Umsteigeverbindungen vermieden werden können, muss im Einzelfall geprüft werden“, heißt es weiter. Überdies befänden sich unter den Regionalflughäfen auch Forschungsflughäfen, „deren Bestehen für den Wirtschaftsstandort Deutschland von Bedeutung ist“.