46 Anträge auf tödliches Medikament
Berlin: (hib/PK) Zwischen dem 1. August 2019 und dem 10. Mai 2020 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) 46 Anträge zum Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments eingegangen. Sechs dieser Anträge seien nach Anhörung der Antragssteller abgelehnt worden, heißt es in der Antwort (19/19411) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19053) der FDP-Fraktion.
In allen seit August 2019 anhängigen Verfahren hätten die Antragsteller ein Anhörungsschreiben des Bundesinstituts erhalten. Darin seien sie ersucht worden, sich mit dem Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder einer gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe einverstanden zu erklären.
Vier Antragsteller hätten dem Ruhen des Verfahrens zugestimmt, vier weitere hätten sich dagegen ausgesprochen, sodass zu erwarten sei, dass die Anträge zeitnah beschieden würden. In den anderen Fällen stehe eine Antwort der Antragsteller auf das Anhörungsschreiben des Bfarm noch aus.