Nutzung von Biokohle
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat noch kein abgeschlossenes Meinungsbild über den möglichen Nutzen von Pflanzen- und Biokohle in der Landwirtschaft. Das schreibt sie in einer Antwort (19/19087) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18784). Ein Antrag des Fachverband Pflanzenkohle (FVPK) zur Zulassung von Biokohlen, die den EPC-Basis-Kriterien entsprechen, werde derzeit vom wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beraten. Insgesamt erwarte das Ministerium derzeit „keinen hinreichenden Nutzen aus einer breiten Anwendung von verschiedenen Pyrolysekohlen in der Landwirtschaft“. Zum einen sei der Einsatz auf der weit überwiegenden Zahl von Standorten bei den hiesigen Klima- und Bodenbedingungen ohne Vorteile. Zum anderen könne aufgrund der verschiedenen Herstellungsverfahren und Ausgangsmaterialen keine generelle Aussage über die Umweltverträglichkeit des Biokohleeinsatzes getroffen werde. Weitere Langzeitforschung unter Freilandbedingungen sei nötig, damit die Auswirkungen von Biokohle als Bodenverbesserer und Trägermittel für Dünger abgeschätzt werden können. Aufgrund des geringen Anwendungsgrades finanziere die Bundesregierung allerdings keine Studien hierzu. Momentan habe Biokohle in der klassischen landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland keine große Bedeutung.