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27.05.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 552/2020

Reform der Nachrichtendienst-Kontrolle

Berlin: (hib/STO) „Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/19509), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) die Regelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst (BND) „für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt“ habe. Nach dem Urteil habe der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, verfassungsgemäße Neuregelungen zur Ausland-Ausland-Fernmeldeüberwachung sowie zu den weiteren für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zu treffen. „Diese Gelegenheit sollte er auch nutzen, um die Kontrolle der Nachrichtendienste umfassend neu zu strukturieren und effektiver zu gestalten“, schreiben die Abgeordneten weiter.

Dabei soll die sogenannte G 10-Kommission nach ihrem Willen „als gerichtsähnliches Gremium für die Anordnung der strategischen Telekommunkationsüberwachung durch die Nachrichtendienste insgesamt zuständig sein, auch soweit sie im Ausland erfolgt oder nur internationale Telekommunikation betrifft“. Alle Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung seien grundsätzlich vor ihrer Durchführung durch die G 10-Kommission zu genehmigen.

Im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) sollen der Minderheit laut Vorlage „Befugnisse ähnlich wie im parlamentarischen Untersuchungsausschuss“ zugebilligt werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die PKGr-Mitglieder „in politisch bedeutsamen Fällen die Möglichkeit erhalten, ihre Fraktionsvorsitzenden über einen Sachverhalt zu informieren, damit er auf einer höheren politischen Ebene zur Sprache gebracht werden kann“.

Ferner wirbt die Fraktion dafür, dass „(anstelle des Ständigen Bevollmächtigten) ein parlamentarischer Beauftragter für die Nachrichtendienstkontrolle eingerichtet“ wird. „Anders als der ständige Beauftragte“ solle dieser „ aus eigener Initiative und autonom die gesamte Arbeit der Nachrichtendienste kontrollieren“ können und uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen haben. Darüber hinaus soll sich dem Antrag zufolge die Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) „auf alle Bereiche der nachrichtendienstlichen Tätigkeit beziehen“.