Europol-Terrorismusbericht
Berlin: (hib/STO) Ein „Europol-Terrorismusbericht“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19341) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18925). Danach befindet sich der „EU Terrorism Situation & Trend Report“ (TE-SAT) 2020 derzeit in der Erstellung durch Europol. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die für die Erstellung des TE-SAT-Berichts 2019 erhobenen Informationen und das statistische Zahlenmaterial aus den Jahren 2015 bis 2018 stammten und demzufolge mitunter nicht mehr aktuell seien.
Gleichwohl lasse sich allgemein konstatieren, dass die in diesem Bericht dargestellten Entwicklungstendenzen seitens der zuständigen Behörden des Bundes ebenso gesehen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. „Die Anschläge/Anschlagsplanungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Deutschland weiterhin im Fokus des islamistischen Terrorismus steht. Auch die Gefahr rechtsterroristischer Anschläge ist nach wie vor hoch“, heißt es in der Antwort weiter.
Die in den Europol-Berichten getroffenen Feststellungen zeigen der Vorlage zufolge, dass terroristisch motivierte Gewalttaten unabhängig vom Phänomenbereich „weiterhin eine immanente Gefahr darstellen, der mit einer soliden Sicherheitsstruktur begegnet werden muss“. Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität reagiere auf die zumal im Phänomenbereich des Rechtsextremismus massiv feststellbare Hasskriminalität im Netz. „Tatbestandlich“ werde dabei solche Hasskriminalität phänomenbereichsunabhängig erfasst, „also gleichermaßen islamistisch oder linksextremistisch motivierte Taten, so dass insoweit kein komplementärer Handlungsbedarf mehr verbleibt“.