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27.05.2020 Gesundheit — Ausschuss — hib 543/2020

Dusel fordert Wahlfreiheit für Patienten

Berlin: (hib/PK) Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert Nachbesserungen an der geplanten Reform der Intensivpflege. Die Behinderten sähen den Neuregelungen im sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz mit Unruhe entgegen, sagte Dusel am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

So sollte jeder selbst entscheiden dürfen, wo und mit wem er lebt, sagte Dusel in Anspielung auf die Versorgung von Beatmungspatienten. Die Patienten müssten eine Wahlfreiheit haben, wo sie versorgt werden wollten, und dürften nicht gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen gebracht werden.

Die Coronakrise habe gerade erst gezeigt, dass Pflegeheime nicht unbedingt ein sicherer Ort seien, argumentierte Dusel. Sie könnten für Beatmungspatienten ein Risiko darstellen. Das Recht, in der eigenen Häuslichkeit betreut zu werden, dürfe nicht eingeschränkt werden. Im schlimmsten Fall könne dies dazu führen, dass Pflegemängel nicht mehr gemeldet würden aus Angst, aus dem Haus zu müssen.

Auch bei den Zuzahlungen dürfe es nicht zu einer Schlechterstellung für jene Pflegefälle kommen, die zu Hause statt in einer stationären Einrichtung versorgt werden.

Die außerklinische Intensivpflege kann dem Gesetzentwurf zufolge in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, in Intensivpflege-Wohneinheiten, zu Hause oder auch in Schulen, Kindergärten oder Werkstätten erbracht werden. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sollen jährlich prüfen, ob die Versorgung sichergestellt werden kann. Mit der Novelle reagiert die Bundesregierung auch auf betrügerische Pflegedienste mit überteuerten Abrechnungen.

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