Überarbeitung von Polizeidienstvorschrift
Berlin: (hib/STO) Die „Polizeidienstvorschrift 300 ,Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit' (PDV 300)“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17889). Darin schrieben die Abgeordneten, dass in der derzeit noch geltenden PDV 300 „mehrere Diskriminierungsfaktoren, insbesondere zulasten von trans* Personen und Menschen mit sogenannten intergeschlechtlichen Körpermerkmalen, identifiziert worden“ seien. Ihre Überarbeitung sei für 2020 avisiert worden.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, befindet sich der Entwurf der überarbeiteten PDV 300 zurzeit in der Bund-Länder-Abstimmung. Diese obliege der Vorschriftenkommission des Arbeitskreises (AK) II „Innere Sicherheit“. Zu welchem Zeitpunkt diese Abstimmung abgeschlossen ist und wann die überarbeitete PDV 300 in Kraft treten kann, ist den Angaben zufolge „zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt, dies insbesondere aufgrund der derzeitigen Covid-19-Lage“.