Novellierung des Entsendegesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/19371) zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vorgelegt, mit dem eine EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll. Nach der Vorlage, die am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge nicht mehr nur im Baugewerbe gelten, sondern „in allen Branchen nach dem AEntG auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Anwendung“ finden, wenn sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem laut Bundesarbeitsministerium sichergestellt werden, dass etwa Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Auch verhindert der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, dass Geld, das der Arbeitnehmer zur Erstattung seiner Aufwendungen erhält, auf die Entlohnung angerechnet wird. Ferner regelt er unter anderem die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden. Nicht gelten sollen die vorgesehenen Neuregelungen für den Straßenverkehrssektor.