FDP fordert „digitale Freiheitszonen“
Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/19324) die Einrichtung sogenannter digitaler Freiheitszonen. Die Förderung dieser Zonen soll sowohl in die KI-Strategie als auch in die Hightech-Strategie der Bundesregierung aufgenommen werden. Besondere Berücksichtigung sollen bei der Festlegung der Freiheitszonen, die in enger Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Regionen ausgewiesen sollen, die regionalen Strukturen finden. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, hierfür auch bestehende Regulierungen zu lockern oder sogar zu streichen.
Mit der Einrichtung dieser digitalen Sonderwirtschaftszonen soll der Strukturwandel vorangetrieben werden und Entwicklungskerne für neue und technologisch veränderte Wirtschaftsstrukturen gebildet werden. Start-ups könnten die schon länger bestehenden Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen und selbst von deren langjährigen Erfahrungen profitieren
Nach dem Willen der Liberalen sollen in den digitalen Freiheitszonen IT- und MINT-Bildungs-Zentren errichtet werden, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften innerhalb ihres Profils ihre Kompetenzen bei IT, Data Sciences und MINT sowie beim Transfer ausbauen, außerdem soll die Vernetzung aller Akteure vorangetrieben werden. Als ein Beispiel nennt die Fraktion die OstWestfalenLippe GmbH zur Förderung der Region, die äußerst erfolgreich agiere.
Ferner tritt die FDP dafür ein, den Hochschulen mehr Freiheitsrechte zu gewähren und sie zu ertüchtigen, alle Studiengänge sowie Lehr- und Lernangebote mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterzuentwickeln. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen sich aktiv in die digitalen Freiheitszonen einbringen und sie mit Ausgründungen bereichern.
Während in Deutschland das Instrument der „Sonderwirtschaftszone“ Anfang der 2000er Jahre bezüglich der fünf neuen Bundesländer debattiert, aber wegen erheblichen Widerstandes nicht umgesetzt worden sei, gebe es außerhalb Deutschlands im Rest der Welt mittlerweile rund 5.000 unterschiedliche Formen von Sonderwirtschaftszonen. Dabei handele es sich um meist räumlich abgegrenzte Gebiete innerhalb eines Staates, die sich durch rechtliche, steuerrechtliche und administrative Erleichterungen auszeichneten. Hierzu würden unter anderem Industrie- und Wissenschaftsparks, Freihandelszonen, Exportförderzonen, und Enterprise Zones zählen. Je nach Land und Zielsetzung seien diese Zonen unterschiedlich aufgestellt.
Als Beispiel nennt die FDP den französischen Wissenschaftspark „Sophia Antipolis“, der als französisches Silicon Valley gelte. In dem Park seien rund 1.350 Unternehmen mit 34.400 Beschäftigten angesiedelt. Sein Bruttoinlandsprodukt liege bei circa sechs Milliarden Euro jährlich. Ein wesentlicher Standortvorteil sei eine Steuergutschrift. Unternehmen würden 30 Prozent ihrer Ausgaben für Forschung erstattet bekommen, in den ersten beiden Jahren sogar 50 beziehungsweise 40 Prozent - vorausgesetzt, ihre Ausgaben liegen unter 100 Millionen Euro im Jahr.
Als weiteres Beispiel führt die Fraktion das Nachbarland Polen an. Dort seien 1994 Sonderwirtschaftszonen gegründet worden vor allem mit dem Ziel, ausländische Investoren anzulocken. Mittlerweile gebe es 14 Industrieparks, dazu hunderte angegliederte Subzonen. Zu den Instrumenten gehöre der Erlass von Körperschaftsteuern und bisweilen Immobiliensteuern, Investitionsbeihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, staatlich bereitgestellte Infrastruktur sowie administrative Unterstützung.
Die FDP begründet ihr Vorhaben damit, dass Deutschland in seiner wirtschaftlichen Stärke nach wie vor überwiegend industriell geprägt und die digitale Wirtschaft immer noch nicht ausreichend entwickelt sei. Das International Institute for Management Development habe Deutschland 2019 in seinem jährlichen Ranking der leistungsfähigsten Digitalökonomien der Welt lediglich auf Platz 17 geführt.