Software-Einsatz bei Sicherheitsbehörden
Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Software bei Sicherheitsbehörden ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19105) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17930). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist aus ihrer Sicht eine grundsätzliche Unterscheidung von Softwareprodukten in präventive und repressive Nutzung „wenig sinnhaft, da unterschiedliche Funktionen und Features einer Software sowohl Komponenten für eine Nutzung in der Prävention oder auch der Repression enthalten können“. Der Verwendungszweck von Softwareprodukten könne verschiedene Einsatzgebiete umfassen.
Software zur präventiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst der Antwort zufolge „sämtliche Software, welche als Führungs- und Einsatzmittel in der Kriminalitätsbekämpfung genutzt wird“. Auch Anwendungen zur inhaltlichen Datenträgerauswertung oder Hashwertdatenbanken zur Erkennung pornographischer Schriften oder auch Hinweisportale werden laut Vorlage für präventive Zwecke, hauptsächlich jedoch zu repressiven Zwecken, genutzt. IT-Verfahren zur Risikoanalyse sowie zum Risikomanagement würden zu präventiven, Software zur Datenanalyse sowohl zu präventiven als auch repressiven Zwecken genutzt. Darüber hinaus kämen auch die zentralen Systeme „Inpol“ und „Inzoll“ sowie das Schengener Informationssystem zum Einsatz, schreibt die Bundesregierung zur Frage nach zu präventiven Tätigkeiten eingesetzter Software weiter.
Software zur repressiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst ihren Angaben zufolge sämtliche Software, „welche zum Beispiel zur Vorgangsbearbeitung, zur Fallbearbeitung, Fahndungs- und Auskunftssystem, erkennungsdienstliche Verfahren genutzt wird“. Ferner würden zur forensischen Sicherung, Analyse und zu Auswertezwecken ebenfalls unterschiedliche kommerzielle und eigens entwickelte Produkte genutzt, die entsprechend des Einzelfalles zur Anwendung kommen.