Länder zur Änderung des NetzDG
Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) (19/18792) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/19367). In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat unter anderem, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob als Konsequenz aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2019 (Rechtssache C-18/18) eine gesetzliche Regelung geschaffen werden sollte, wonach die bereits bestehende gesetzliche Löschungsverpflichtung der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auf wortgleiche rechtswidrige Inhalte sowie möglichst auch auf sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige Inhalte ausgedehnt wird. Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung unter anderem darauf hin, dass sich das NetzDG mit seinen Compliance-Vorgaben bewusst auf den jeweiligen Inhalt richte, gegen den Beschwerde erhoben werde und der potentiell strafbar sei. Schon nuancierte Veränderungen des konkret gemeldeten Inhalts oder des jeweiligen Kontextes (zum Beispiel Satire, Berichterstattung) könnten eine andere Bewertung der Strafbarkeit erfordern. Aus Sicht der Bundesregierung sollte die im Beschluss angesprochene breiter angelegte Thematik nicht unter dem Zeitdruck des laufenden Gesetzgebungsverfahrens diskutiert werden. Anlass dazu biete auch der von der Europäischen Kommission angekündigte Vorschlag eines sogenannten Rechtsakts über digitale Dienste. Die Bundesrats-Stellungnahme umfasst insgesamt 17 Anmerkungen, Vorschläge und Prüfbitten, die die Bundesregierung unterschiedlich bewertet.