Keine Korrekturbitten von der BAuA
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im September 2019 keine Korrekturbitten medialer Berichterstattungen unter Nutzung anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18927) auf eine Kleine Anfrage (19/18657) der AfD-Fraktion.