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15.05.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 506/2020

Indikatoren für Clankriminalität

Berlin: (hib/STO) Zuordnungskriterien und Indikatoren für sogenannte Clankriminalität nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18979) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18465). Danach ist Clankriminalität „die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen“ und „geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird“. Dies gehe einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung.

Dabei kann Clankriminalität der Antwort zufolge mehrere Indikatoren aufweisen. Dazu zählen laut Vorlage „eine starke Ausrichtung auf die zumeist patriarchalisch-hierarchisch geprägte Familienstruktur“ sowie „eine mangelnde Integrationsbereitschaft mit Aspekten einer räumlichen Konzentration“, ferner „das Provozieren von Eskalationen auch bei nichtigen Anlässen oder geringfügigen Rechtsverstößen“, die „Ausnutzung gruppenimmanenter Mobilisierungs- und Bedrohungspotenziale“ und ein „erkennbares Maß an Gewaltbereitschaft“.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich dabei noch nicht um eine bundesweit einheitliche Definition für Clankriminalität handele. „Die in einigen Ländern existierenden Definitionen oder definitorischen Ansätze bleiben davon weiterhin unberührt. Die Erstellung einer bundesweit einheitlichen Definition ist geplant“, heißt es in der Antwort weiter.

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