Angriffe auf Parteirepräsentanten
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18938) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18653). Danach wurden mit Stand vom 5. Mai 2020 im ersten Quartal dieses Jahres 161 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 68 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 23 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 21 Fällen. In 15 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der SPD betroffen, in jeweils 13 Fällen Vertreter der FDP und der Linken sowie in sechs Fällen Vertreter der CSU.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im ersten Quartal dieses Jahres 110 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 41 Fällen die AfD betroffen, in 22 Fällen die CDU sowie in jeweils 14 Fällen die SPD, die FDP und Die Linke, während auf die Grünen fünf Fälle und auf die CSU ein Fall entfielen.