Menschenrechtslage in Mexiko
Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung sind weder bei laufenden noch bei abgeschlossenen Energieprojekten in Mexiko mit ihrer Beteiligung Zusammenhänge mit Landkonflikten und/oder Menschenrechtsverletzungen bekannt. Die Betrachtung von menschenrechtlichen Risiken sei elementarer Teil der Projektvorbereitung, betont sie in einer Antwort (19/18984) auf eine Kleine Anfrage (19/17773) der Fraktion Die Linke. Weder die Bundesregierung noch die im staatlichen Auftrag handelnden Durchführungsorganisationen genehmigten Projekte, die die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen - „die selbstverständlich auch die Prüfung der Einhaltung von Menschenrechten umfassen“ - nicht bestünden.
Gleichwohl stehe sie zur Menschenrechtslage in Mexiko in regelmäßigem Austausch mit internationalen und lokalen Partnern, darunter einer Vielzahl von nicht-staatlichen Organisationen sowohl im In- als auch im Ausland. Eine besondere Herausforderung im Bereich der Menschenrechte sei das anhaltend hohe Maß an Straflosigkeit verbunden mit einer hohen Zahl an Gewaltdelikten, Entführungen, Folter und Tötungen, von denen auch Menschenrechtsverteidiger sowie Journalisten betroffen seien.