Mittelkürzungen für Türkei abgelehnt
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion ist im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit einem Antrag (19/14347) gescheitert, in dem diese eine Kürzung der bi- und multilateralen Entwicklungsleistungen gegenüber der Türkei „in größtmöglichem Umfang“ gefordert hatte. Das Land sei als „destabilisierender Faktor im Syrienkonflikt und in der syrischen Flüchtlingskrise kein geeigneter Kooperationspartner“, hieß es darin. Trotz der hohen Summen, die der türkische Staat im Rahmen der EU-Fazilität zur Bewältigung der Flüchtlingskrise erhalte, stiegen die Zahlen illegaler Übertritte von der Türkei nach Griechenland aktuell im Vergleich zu 2018 stark an.
Die Türkei nutze die Flüchtlinge in ihrem Land, um die EU immer wieder zu erpressen, ergänzte ein Mitglied der Fraktion im Ausschuss. Obwohl sie seit 2008 kein offizieller Partner der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sei, habe sie 2017 458 Millionen Euro an Leistungen erhalten.
Dieser Darstellung widersprachen die übrigen Fraktionen, die den Antrag einstimmig ablehnten. Sie betonten, bei den Mitteln handle es sich um Leistungen im Rahmen des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Schwerpunkt sei dabei die Verbesserung der humanitären Lage der rund 3,6 Millionen Flüchtlinge in der Türkei. Das Geld fließe unter anderem in Bildungsprojekte, an der Umsetzung sei auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beteiligt.